Die bekannteste und unkomplizierteste Beteiligungsform ist das Petitionsrecht. Die Sächsische Gemeindeordnung räumt jedem die Möglichkeit ein, Anliegen an die Gemeinde zu formulieren und legt eine angemessene Frist für deren Beantwortung fest. Wie sieht die Praxis in den sächsischen Städten, Gemeinden und Landkreisen aus? Wie gehen die Kommunalverwaltungen mit Petitionen um?
Weitere Beteiligungsmöglichkeiten sind Einwohneranfrage, Einwohnerantrag, Einwohnerversammlung, Bürgerbegehren sowie die Berufung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner in Ausschüsse und Beiräte. Je nach Wunsch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer können die Themen im Seminar unterschiedlich gewichtet werden. Es soll darüber hinaus auch Raum für Austausch bleiben, welche Erfahrungen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in ihren Kommunen bereits mit den verschiedenen Beteiligungsformaten gemacht haben.
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